Kinder haben Vorfahrt!

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Der Sommer ist (zumindest zeitweise) da, die Temperaturen laden wieder zum draußen spielen ein. Das heißt, es sind wieder jede Menge Kinder, Hunde und ältere Menschen in der neuen Luitpoldsiedlung unterwegs. Hier sind alle Erschließungsstraßen als Spielstraße gekennzeichnet. Trotzdem fahren viele Autos zum Teil sehr schnell, die Schutzengel waren schon mehr als einmal beschäftigt, um einen Unfall zu verhindern. Oft reagieren die Fahrer:innen auch noch ungehalten, wenn sie darauf angesprochen werden.

Leider gibt es keine einheitliche Festlegung der erlaubten Geschwindigkeit.

  • Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Az.: 1 Ss (OWi) 86 B/05, Karlsruhe (Az.: 1 Ss 159/03) und Köln (Az.: Ss 782/84) haben geurteilt, dass die für eine Spielstraße angemessene Geschwindigkeit bei maximal 7 km/h liegt.
  • Laut dem Oberlandesgericht Hamm (Az.: 3 Ss OWi 1038/02) gilt eine Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 10 km/h.
  • Das Amtsgericht Leipzig (Az.: 215 OWi 500 Js 83213/04) ist der Auffassung, dass maximal 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit gelten.

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Geschwindigkeit an dem Tempo eines schreitenden Fußgängers orientieren muss. Eine große Bitte deshalb an alle Anwohner: Helfen Sie mit, die Spielstraßen sicher(er) zu machen – einfach mal bewußt auf’s Tempo achten und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Auf Rüttelschwellen können wir gut verzichten!

PS: Wenn Sie sich fragen, was entlang der S-Bahn Richtung Hohenbrunn passiert: Hier richtet die DB ein größeres Zwischenlager ein.

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Axel Amthor
Axel Amthor
6 Monate her

Es handelt sich in Hohenbrunn ausschließlich um sog. „Verkehrsberuhigte Bereiche“.
In einer „Spielstrasse“ ist jeglicher Autoverkehr untersagt.

Die Begriffsverwirrung kommt offenbar von einer Änderung der StVO ca. 2000.

Gerne hier nachzulesen.

Unabhängig davon: was mich am meisten aufregt, sind

  • Zustelldienste, und zwar ausnahmslos alle „brettern“ hier durch wir irre
  • Kommunalfahrzeuge der Gemeinde oder des Zweckverbandes, die kennen offenbar auch keine Verkehrsregeln.
  • „Elterntaxis“ am Morgen – die sollten es eigentlich besser wissen …?